Bauabnahme/Baumängel
Bauabnahme
Baufachliche Begleitung als Interessenvertreter des Bauherren bei der Herstellung eines Wohnhauses
Leistungsumfang:
1. Beteiligung und Mitwirkung an den laut Hausbauvertrag festgesetzten
Abnahmen und Übergaben bzw. nach Baufortschritt (Roh-und Endabnahme),
2. Protokollführung von Schäden und Mängeln, Kontrolle von Rohbauhöhen,
Maßtoleranzen, usw. und
3. fachliche Beratung und Auswertung nach Zeitaufwand.
Alternativposition:
4. Prüfen der Planungsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und des
Bauvertrages aus baufachlicher Sicht.
Die einzelnen Abnahmepositionen werden vor Baubeginn sowie Anzahl der Stunden einschließlich Stundensatz in einer Vereinbarung schriftlich fixiert.
Baumängel
Ursachen:
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Bei unzureichender und zum Teil unvollständiger Bauplanung,
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sehr allgemein gehaltenen Leistungsvorgaben,
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fachlich überforderter Bauleitung,
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fehlenden Baustellenabsprachen,
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hohen Kosten- und Zeitdruck des ausführenden Bauunternehmers,
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ständig steigenden Materialpreisen,
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komplizierte Verarbeitungsrichtlinien bei der Materialverträglichkeit verschiedener Materialien untereinander,
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und ständig wechselnde Witterungseinflüsse
bleibt eine qualitätsgerechte Bauausführung auf der Strecke.
Es kann jeder abschätzen, dass durch diese Ursachen Baumängel und Bauschäden entstehen. Deshalb ist es ratsam Beweismittel über Baumängel rechtzeitig, schon bei der Entstehung, zu dokumentieren. Diese Beweissicherung ist in einer späteren Auseinandersetzung zur Durchsetzung der Ansprüche der Bauherrschaft auf ein Bauwerk mit den vertraglich zugesicherten Eigenschaften von hoher Bedeutung.
Schon bei Entdecken eines Baumangels kann die Bauherrschaft zur Durchsetzung seines Mängelbeseitigungsanspruchs einen Bausachverständigen beauftragen, und die Kosten des Bausachverständigen durch den Verursacher ersetzen lassen.